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    Wichtig - speziell für Regatta-Segler - ist die Tatsache, dass die Boote den technischen Vorschriften entsprechen, wie sie in den Bau- und Vermessungsvorschriften niedergelegt sind. Erst und nur dann machen Wettbewerbe zwischen Folkeboot-Seglern wirklich Sinn.

    Fragen und Anregungen zu diesen Vorschriften (Class Rules) sind bei unserem  Technischen Obmann (TO) Thomas Lyssewski richtig adressiert.

    Beispielsweise: Was ist erlaubt und was nicht, welche Materialien sind zulässig, welche Änderungen/Verbesserungen können am Boot vorgenommen werden, ohne dass die Class Rules verletzt werden, welche „Hilfsmittel“ sind beim Regattasegeln erlaubt.

    Aber auch: Welche Weiterentwicklung sollen die Vorschriften nehmen; also welche Neuerungen sind vorstellbar.

    Und wer das genaue Gewicht seines Bootes feststellen möchte, kann sich die DFV-eigene Waage beim TO ausleihen.  

    Thomas Lyssewski ist per E-Mail zu erreichen: technik(at)folkeboot.de.

     

    Messbrief Nordisches Folkeboot

    von Dr. Jürgen Breitenbach, 1. Vorsitzender der DFV,
    und Dipl.-Ing. Thomas Lyssewski, Technischer Obmann der DFV

    Ohne die richtigen Papiere geht auch beim Segeln nichts – zumindest für diejenigen, die an Regatten teilnehmen möchten.
    Weil wir
    in der jüngeren Vergangenheit wiederholt Anfragen zu diesem Thema bekommen haben, möchten wir hier Klarheit schaffen.

    I. Messbrief und Bootsschein bei neuen Booten
    Wird ein Folkeboot neu gebaut, erstellt ein amtlicher DSV-Vermesser die Vermessungsunterlagen und sendet sie zum DSV (Deutscher Segler-Verband). Der DSV stellt daraufhin einen internationalen Bootsschein IBS und einen Messbrief aus. In diesem Zusammenhang wird auch die Segelnummer vergeben. Internationaler Bootsschein und Messbrief sind in einem Dokument zusammengefasst, der Messbrief befindet sich auf der Seite 3 des Dokumentes. Der Messbrief belegt, dass es sich bei diesem Boot um ein Nordisches Folkeboot handelt. Er gehört zu den Basispapieren zu jedem Boot. Bei nationalen und internationalen Regatten ist der Messbrief Grundlage zur Startberechtigung.

    II. Messbrief und Bootsschein bei gebrauchten Booten mit vorhandenem Messbrief
    Wird ein gebrauchtes Folkeboot in Deutschland erworben, existiert im Idealfall zu diesem Boot ein IBS und ein Messbrief. Dieser IBS sollte dann zur Eintragung des neuen Eigners zum DSV geschickt werden. Der DSV stellt für den neuen Eigner einen aktuellen Bootsschein aus. Die Segelnummer bleibt erhalten.
    Wird ein gebrauchtes Boot im Ausland erworben, wird der vorhandene ausländische Messbrief im Allgemeinen vom DSV anerkannt. Der DSV erstellt dann auf Antrag einen deutschen IBS und vergibt auch eine deutsche Segelnummer.

    III. Gebrauchte Boote ohne Messbrief
    Wird ein Folkeboot mit einer ursprünglichen deutschen Segelnummer (die ist im Allgemeinen am Schott vor dem Mast angebracht) erworben, ist das Boot sehr wahrscheinlich im Register des DSV vorhanden und der DSV stellt dann auf Antrag einen neuen Bootsschein aus.
    Wird ein Folkeboot mit einer ursprünglichen ausländischen Segelnummer erworben, sollte eine Nachfrage beim DSV erfolgen. Der DSV kann dieses Boot in internationalen Bootsverzeichnissen (Dänemark, Schweden, usw.) suchen. Ist dieses Boot in den ausländischen Bootsregistern als vermessenes Folkeboot vorhanden, wird der DSV einen IBS mit deutscher Segelnummer ausstellen.
    Sind zu einem Boot weder Messbrief noch zuverlässige Segelnummer vorhanden und soll wegen geplanter Teilnahme an nationalen und internationalen Regatten ein neuer Messbrief erstellt werden, bleibt nur die Nachvermessung bei einem amtlichen DSV Vermesser und die Beantragung eines neuen Messbriefes beim DSV.

    IV. Segelnummer eines Nordischen Folkebootes
    Eine Segelnummer ist eine im Segelsport verwendete eindeutige Kennzeichnung von Booten. Segelnummern sind in Deutschland keine amtlichen oder amtlich anerkannten Schiffskennzeichen. Sie bestehen aus: den Nationalitätsbuchstaben / Nationalcode z.B. GER und der Nummer, die in der Regel fortlaufend entweder vom Hersteller, von der World Sailing oder nationalen Klassenvereinigung oder von einem nationalen Seglerverband (z.B. DSV) zugewiesen wird. Die Segelnummer wird also dementsprechend national oder international gezählt.
    Für die „vom DSV anerkannte Ausländische Klasse“ Nordisches Folkeboot wird bei Vorhandensein der Vermessungsunterlagen oder des Messbriefes die Segelnummer vom DSV vergeben.
    Wenn ein Folkebootfreund/in ein neues Segel kauft und seine ursprüngliche Segelnummer nicht kennt, gibt es folgende Vorgehensweise:
    Eine offizielle Segelnummer gibt es nur mit einer Nachvermessung, oder
    dem Nachweis einer alten Vermessung z.B. in GER, SWE, DEN, FIN, im jeweiligen Bootsregister.

    Sollte keine Vermessung oder Nachvermessung oder kein offizieller Nachweis vorliegen, kann keine Folkeboot-Segelnummer vergeben werden.

    Konstruktionspläne

    Konstruktionspläne für das Nordische Folkeboot können über die NFIA bezogen werden.

    Konstruktionspläne

    Class Rules

    Bau- und Vermessungsvorschriften (Class Rules) sind auf der Website der NFIA (Nordic Folkboat International Association) veröffentlicht.
    Sie gibt es offiziell nur in Englisch.

    Class Rules

    Technik auf YouTube

     Riggtrimm erklärt von Uli Terhart, Flottenobmann Essen

    Mastposition

    mastposition


    Mastfall

    mastposition

     

    Wanten und Jumper

    wanten jumper

    DFV Geschäftsstelle

    Deutsche Folkeboot Vereinigung e. V.
    Hans-Joachim Meyer
    Weinmeisterhornweg 89a
    13593 Berlin

    Tel: +49 30 362 25 52
    E-Mail: info(at)folkeboot.de

    Internationale Vereinigung

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