Törnplanung - interaktiv
Eine der schönsten Beschäftigungen während der segelfreien Zeit für einen Fahrtensegler ist die Planung des nächsten längeren Törns, der dann meist während des Sommerurlaubs der folgenden Saison stattfindet.
Im Internet werden verschiedene interaktive Törnplaner kostenlos zur Verfügung gestellt.
Bitte, klicken Sie hier, wenn Sie Ihre Planung mit dem Tool des Portpilots durchführen wollen.
Seit dem März 2008 bietet der NV-Verlag einen zusätzlichen Service an. Auf einer neuen Internetseite (hier) ist der gesamte Inhalt der Hafen - und Landgangslotsen der Ostseeserien 1 bis 6 online gestellt. Alle Sportschiffer sind aufgerufen, nach dem Vorbild des bekannten Online-Lexikons Wikepedia im zur Verfügung stehenden Material zu stöbern, es zu verändern und zu ergänzen.
Aktuelle Nachrichten aus dem nautischen Bereich finden Sie bei den nebenstehend angegebenen Organisationen.
Marinaverbund wächst weiter
Der 2003 gegründete Marina Verbund Ostsee ist vor allem ein Interessenverband der Branche, um gegenüber Politik und Verwaltung ein gewichtiger Gesprächspartner zu sein. Insgesamt hat der Interessenverband jetzt bereits 17 Mitglieder Segler haben handfeste Vorteile durch die Bonuscard.
Als Neuzugänge wurden im Vorfeld der „boot“ in Düsseldorf die dänische Marina Minde in der Flensburger Förde, Henningsen & Steckmest an der Schlei, die Weiße Wiek in Boltenhagen sowie die polnische Marina Danzig bekannt gegeben. In allen Mitgliedshäfen können Segler nun die Bonuscard nutzen: Im ersten Hafen des Verbundes wird sie ausgestellt und abgestempelt, in jedem weiteren gibt es dann 2 Euro Ermäßigung auf die Liegegebühr.
Weitere Informationen unter www.marinaverbundostsee.de
Leitfeuer werden nach IALA neu definiert
Nach internationalen Richtlinien der IALA (International Association of Lighthouse Authorities) ist die Farbe der Warnsektoren an die Betonung anzupassen. Das war bisher auf der Ostsee nicht üblich, in diesem Jahr hat das WSA Stralsund mit der Einführung dieser Richtlinie an der deutschen Ostseeküste begonnen.
Der Name sagt es: ein Leitfeuer soll den Schiffsführer durch das Fahrwasser, durch Untiefen, in eine Flussmündung oder Hafeneinfahrt leiten.
Der sichere Weg wird durch den weißen Sektor in der Mitte angegeben. Die Warnsektoren an den Seiten weisen darauf hin, dass eine Kursänderung erforderlich ist, um wieder in sicheres Fahrwasser zu gelangen. Dies erfolgt in der Praxis dadurch, dass man auf das Feuer zuhält und dabei die Farben der Sektoren im Blick hat. Dem Rechtsfahrgebot entsprechend sollte nicht die Mitte des weißen Leitsektors das ziel sein, sondern dessen rechter Rand.
Mit der generellen Aussage, dass „bei Verlassen des weißen Sektors bei grünem Warnfeuer eine Kursänderung nach Backbord bzw. bei rotem Warnfeuer eine Kursänderung nach Steuerbord“ erfolgen muss, liegt man jetzt nicht mehr unbedingt richtig.
Dieses gewohnte Prinzip wird an den deutschen Küsten mehr und mehr überall dort gebrochen, wo die gängige Anordnung der Farbsektoren des Leitfeuers nicht mit der farbigen Bezeichnung der Fahrwasserseiten übereinstimmt.
Diese werden auch generell „von See aus kommend“ farbig gekennzeichnet.
Es gibt aber Ausnahmen von dieser Regel, z.B. bei der Insel Rüden (s. Bild). Hier hat das WSA Stralsund im Juni 2010 die Farbsektoren der Leitfeuer Rüden Nord und Peenemünde getauscht.
Damit wurde hier die IALA Richtlinie umgesetzt.
Ein Gegenbeispiel findet man noch in der Trave. Hier ist weiterhin das Feuer Pötenitz mit seinen Warnsektoren entgegen den Fahrwasserseiten befeuert.
Auch die dänischen Nachbarn übernehmen noch nicht durchgehend den internationalen IALA Standard, wie z.B. im Svendborg Sund.
Als Fazit bleibt also die Erkenntnis, dass man zusätzlich zum Blick voraus auch immer wieder sorgfältig die Seekarte studieren sollte, um die Feuer richtig zu interpretieren. Gerade auch in diesem Zusammenhang ermöglicht natürlich nur eine Karte mit aktuellem Berichtigungsstand die zuverlässige Information.
(Quelle: NV.Navigator)
Tragweite von Seitenlaternen reduziert
Die in der Schifffahrtstraßenordnung geforderte Tragweite der Seitenlaternen (Positionslichter) auf Fahrzeugen von weniger als 12 Meter Länge ist zum 21. März 2009 von zwei auf eine Seemeile reduziert worden. Es dürfen aber Laternen, die noch der alten Regelung folgen, weiterhin benutzt werden. Laternen können künftig aus allen EU-Ländern bezogen werden, weil die Baumusterzulassung für Positionslaternen (übrigens auch für Schallsignalanlagen) für Fahrzeuge mit einer Rumpflänge zwischen 2,5 und 24 Meter auf der Basisstandard der KVR (Kollisionsverhütungsregeln) reduziert wurde (Quelle: DSV spezial).
Zollvorschriften für Reise-Mitbringsel
Die geänderten Freigrenzen für aus Dritt-Ländern, also Nicht-EU-Staaten, oder Gebieten, die als solche behandelt werden (z.B. Helgoland oder die Kanarischen Inseln), mitgebrachte Reise-Mitbringsel gelten seit dem 1. Dezember 2008.
Ab diesem Zeitpunkt dürfen Personen, die per Flugzeug oder Seeschiff nach Deutschland einreisen, Waren für ihren persönlichen Ge- und Verbrauch, für ihre Familienangehörigen oder als Geschenk bis zu 430 Euro abgabenfrei mitbringen.
Für die Einreise auf anderen Verkehrswegen gilt eine Freimenge von 300 Euro.
Bis zum genannten Termin galt einheitlich ein Betrag von 175 Euro. Für Reisende unter 15 Jahren bleibt es bei der bisherigen Grenze von 175 Euro.
Die Einzelheiten zu den geänderten Bestimmungen finden Sie auf den Internet-Seiten des Deutschen Zolls oder hier.


